Rechtliches
"Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG"
Seit 1. Februar 2013 müssen Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen, vor Gericht nachweisen, dass sie sich über die Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder im Zusammenhang mit der Scheidung beraten lassen haben. Diese Beratung muss nach bestimmten methodischen und inhaltlichen Qualitätsstandard durchgeführt werden. Eine Liste der anerkannten BeraterInnen finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums.
Weitere rechtliche Informationen:
Infos zur Besuchsbegleitung Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Auskünfte zu Mediation Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend
Kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Auswirkungen einer Scheidung Sozialversicherungsträger
Amtstage der Bezirksgerichte
Kostenlose erste anwaltliche Auskünft
Frauenratgeberin der Frauenministerin