100 Jahre Verfassung: Armutskonferenz legt Gesetzesentwurf für soziale Menschenrechte vor
Die Schönheit der Verfassung würdigen, heißt sie vervollständigen: Menschenwürdiges Dasein, Mindestversorgung, Gesundheit und Bildung
Gesetzesentwurf
(30.09.2020) Die Armutskonferenz konkretisiert aus Anlass 100 Jahre Verfassung den langjährigen Plan, soziale Menschenrechte als Verfassungsrechte anzuerkennen, und legt zum Jubiläum einen konkreten Gesetzesentwurf vor. „Die Schönheit der Verfassung zu würdigen, heißt sie um soziale Menschenrechte zu vervollständigen“. Bereits der Konvent zur Reform der österreichischen Verfassung hatte sehr weit fortgeschrittene Bestimmungen diskutiert. Das Regierungsprogramm sieht eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs vor.
Österreich-Konvent und Europäische Grundrechtscharta als Vorbild
Der Entwurf der Armutskonferenz „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ sieht neben der Gewährleistung eines „menschenwürdigen Daseins“ für alle Menschen folgende Rechte vor: das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Mindestversorgung. „Jeder Mensch hat das Recht auf Mindestversorgung, die ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere materielle Sicherheit, soziale und gesellschaftspolitische Teilhabe, gewährleistet“, heißt es im Gesetzesentwurf der Armutskonferenz. Weiters macht der Entwurf Vorschläge für menschenrechtsbasierte Budgets und damit verbunden die Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzipien, insbesondere der Nicht-Diskriminierung und Verteilungsgerechtigkeit.