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Keine Wahlfreiheit für Alleinerziehende
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf ein Jahr reduziert

Presseaussendung vom 17. September 2009

Möglichst viel Wahlfreiheit soll das neue Kinderbetreuungsgeld den Eltern bieten, daher gibt es ab 1.1.2010 noch mehr verschiedene Möglichkeiten der Inanspruchnahme.

Fakt ist, dass derzeit der Großteil der KindergeldbezieherInnnen, nämlich 65% die längste Variante in Anspruch nimmt. Dieser Trend ist auch bei Ein-Eltern-Familien beobachtbar, obwohl diese Familien von nur € 436,- pro Monat leben müssen.

Zuschuss wird zur Beihilfe
Allerdings erhielten Familien mit diesem geringen Einkommen einen rückzahlbaren Zuschuss (€ 180,- monatlich) für die gesamte Bezugsdauer.

Dieser Zuschuss wird nun in eine Beihilfe umgewandelt (muss nicht mehr zurückbezahlt werden), die allerdings nur mehr ein Jahr ausbezahlt wird. Das heißt, dass Alleinerziehende, die die lange Variante wählen wollen, danach in der Armutsfalle landen und für die restlichen 1,5 Jahre nur mehr € 436,- bekommen würden.

"Damit besteht die Wahlfreiheit für diese Familien nur mehr zwischen dem Gang auf das Sozialamt und dem Versuch eine Arbeit aufzunehmen", meint Elisabeth Wöran, Geschäftsführerin der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende. "Den Zuschuss gibt es nach dem ersten Jahr nicht mehr und die Armutsgefährdung von Kindern in Ein-Eltern-Familien bleibt so noch härter aufrecht".

"Wahlfreiheit muss es auch für Alleinerziehende und ihre Kinder geben!" fordert die Österreichische Plattform für Alleinerziehende. "Alleinerziehenden steht kein Partnereinkommen zur Verfügung, sie steigen bei allen Varianten finanziell schlechter aus als Paare."


 

ÖPA
Österreichische Plattform für Alleinerziehende
Landstraßer Hauptstr. 33/2/19, 1030 Wien
Tel.: 01 / 890 3 890
E-Mail: oepa@oepa.or.at

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