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Kinderbetreuungsgeld - Mogelpackung für Alleinerziehende
Zwei zusätzliche Monate nur für äußerste Härtefälle. Viele bleiben auf der Strecke

Presseaussendung vom 27. August 2009

Laut den Schlagzeilen zur Einigung beim Kinderbetreuungsgeld können Alleinerziehende unter bestimmten Voraussetzungen künftig zwei zusätzliche Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen. Auf den ersten Blick erscheint dies als großer Erfolg.

Betrachtet man die Sache genauer, wird klar, dass nur ganz wenige Alleinerziehende in den Genuss der zusätzlichen zwei Monate kommen werden: Viele Härtefälle bleiben aufrecht!" sagt Regina Schlacht, die Vorsitzende der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende.

 

Härtefälle laut Gesetzesentwurf 
Die zusätzliche Bezugsdauer von zwei Monaten für einen allein erziehenden Elternteil wird nur dann gewährt, wenn der andere Elternteil verstorben, schwer erkrankt oder in Haft ist oder eine gerichtliche Wegweisung ausgesprochen wurde.

Geringes Einkommen und zusätzliche Belastung
Ein-Eltern-Familien, die ein Einkommen von unter 1.200,00 Euro monatlich haben, müssen einen Unterhaltsantrag bei Gericht einbringen, aber es darf noch kein Kindesunterhalt ausgezahlt worden sein, um in den Genuss der zusätzlichen Monate zu kommen.

"Die Gerichte werden daher mit einem Anstieg der Unterhaltsverfahren rechnen müssen. Bislang haben getrennte Paare die Unterhaltszahlungen auch selbständig oder über die Jugendwohlfahrt geregelt", meint Schlacht.

Außerdem kann diese Regelung nur für Alleinerziehende wirksam werden, die sich knapp zuvor getrennt haben. Trennt sich ein Paar bereits in der Schwangerschaft oder wenn das Kind noch sehr klein ist, wird in vielen Fällen bereits Unterhalt geleistet. Das schließt den Anspruch aus, selbst wenn das Familieneinkommen mitsamt dem Unterhalt unter der Grenze von 1.200,00 Euro liegt.

Zuschuss noch unklar
Der Zuschuss soll bleiben und nicht mehr rückzahlbar sein, allerdings wird derzeit noch um die künftige Höhe gestritten. Wenn man bedenkt, dass die meisten Alleinerziehenden zum Kindergeld keine zusätzlichen Einkünfte haben, ist es unbedingt notwendig, den Zuschuss für diese einkommensschwachen Familien in entsprechender Höhe zu sichern.

"Wir fordern nach wie vor,
dass Kinder von getrennten Paaren die gleich lange Betreuungsdauer wie Kinder von zusammen lebenden Paaren erhalten und dass ein Kind alleine aufzuziehen nicht zur Armutsfalle werden darf", so Schlacht.

ÖPA
Österreichische Plattform für Alleinerziehende
Landstraßer Hauptstr. 33/2/19, 1030 Wien
Tel.: 01 / 890 3 890
E-Mail: oepa@oepa.or.at

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