Die gesamte Bezugsdauer
für AlleinerzieherInnen fordert Regina Schlacht, Vorsitzende der Österreichischen
Plattform für Alleinerziehende
Aufgrund
der derzeitigen Debatte um die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes,
wiederholt die Österreichische Plattform für Alleinerziehende ihre langjährige
Forderung: Die Dauer des vollen Bezugs muss für AlleinerzieherInnen und Paare
gleich lang sein.
Von den 164.000 Personen, die im Mai 2009 Kindergeld bezogen haben, sind rund 27.000 allein erziehend.
Derzeit
kann die volle Bezugsdauer für die drei bestehenden Varianten nur von Paaren in
Anspruch genommen werden. Ob bei der neuen einkommensabhängigen Variante auch
Alleinerziehende die letzten beiden Monate beanspruchen können, darüber ist
sich die Koalition uneinig.
"Warum werden Kinder von Alleinerziehenden anders behandelt, als Kinder in Vollfamilien? Die ideologische Debatte um den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes geht wesentlich am Kind vorbei", sagt Regina Schlacht.
Die
Österreichische Plattform für Alleinerziehende fordert für alle
Kindergeldvarianten die gesamte Bezugsdauer auch für AlleinerzieherInnen, um
die bestehende Diskriminierung von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu
beseitigen.
Armutsfalle Kinderbetreuungsgeld
Es kann
nicht sein, dass eine Frau mit Kindergeldbezug aufgrund der Trennung von ihrem
Partner plötzlich in die Armutsfalle schlittert. Vor allem durch die lange
Variante (€ 436,- pro Monat) verarmt eine Alleinerzieherin mit Kind
automatisch. Die Armutsgefährdung von Kindern in Ein-Eltern-Familien ist
doppelt so hoch als in Vollfamilien. Eine zusätzliche Gefährdung stellt der
fehlende Kündigungsschutz dar, wenn eine Frau nach 2,5 Jahren wieder in den
Beruf einsteigen will.
Zu wenige Kinderbetreuungseinrichtungen
für alle Altersgruppen tragen zusätzlich bei, dass das Aufziehen der Kinder kaum
mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit zu vereinbaren ist. „Hier ist auf
allen Ebenen Handlungsbedarf gegeben!“ sagt Schlacht.
Zuschuss muss bleiben
Zuletzt
wurde auch noch diskutiert den Zuschuss zu streichen. Die Abwicklung der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung, die dies zukünftig abfangen soll, ist jedoch noch völlig
unklar und vor allem daran gebunden, dass die Frau dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung steht.
Keine Valorisierung erfolgt
Durch die Inflation hat das Kinderbetreuungsgeld seit seiner Einführung vor sieben Jahren mehr als 18% Wert verloren.
So wie bei anderen Familienleistungen erfolgte auch beim Kinderbetreuungsgeld keine Valorisierung. Daher ist eine jährliche Inflationsanpassung ein unbedingtes Muss.
Es darf
nicht zur Armutsfalle werden, ein Kind alleine zu erziehen, fordert die ÖPA.