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Presseaussendung vom 23.06.2009

Teilerfolg beim Unterhaltsvorschussgesetz
Beschleunigung der Unterhaltsverfahren

Die seit Jahren von der ÖPA geforderten Verbesserungen im Unterhaltsvorschussgesetz wurden nun zum Teil umgesetzt. Bisher musste das erfolglose Exekutionsverfahren gegen einen säumigen Unterhaltspflichtigen abgewartet werden, bis der Staat den Unterhalt bevorschusst hat. Ab Jänner 2010 soll der staatliche Unterhaltsvorschuss bereits für den vorläufigen Unterhalt gewährt werden. Damit soll gewährleistet sein, dass Kinder nicht mehr monatelang auf Ihren Unterhalt warten.


Die Lückenschließung im Unterhaltsvorschuss ist leider nicht erfolgt. Laut der von der ÖPA 2003 durchgeführten Befragung zum Thema Kindesunterhalt bekommen 17 % der Kinder nach Scheidung/Trennung überhaupt keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss. Die Gründe sind vielfältig: Der Unterhaltspflichtige ist aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht leistungsfähig oder lebt im Ausland. Halbwaisen, deren verstorbener Elternteil noch keinen Pensionsanspruch erworben hat, bekommen ebenfalls überhaupt nichts. Wieder andere Kinder erhalten lediglich den Familienzuschlag des Unterhaltspflichtigen zum Arbeitslosengeld, nämlich € 30,- monatlich, was gerade mal einem Liter Milch am Tag entspricht.

Kein Unterhaltsvorschuss bis Ende der Schulausbildung
Auch für Jugendliche in Ausbildung (Beispiel 5 jährige Höhere Schule) endet der Unterhaltsvorschuss mit Erreichung der Großjährigkeit, also mit 18 Jahren. Danach gibt es nichts mehr.
Hier ist nach wie vor dringender Handlungsbedarf zur Bekämpfung der Armut in Ein-Eltern-Familien gegeben!

Gerichtsgebührengesetz
Einführung neuer Gebühren im Außerstreitverfahren

Bei der Einführung neuer Gebühren sind die politisch Verantwortlichen allerdings schneller! Ab 1. Juli 2009 muss für jeden Antrag im Außerstreitverfahren, also auch für jede Änderung des Besuchsrechts bei Gericht € 220,- Gebühr bezahlt werden. Dies stellt eine enorme Belastung für Ein-Eltern-Familien dar. Allerdings können Betroffene mit geringem Einkommen Verfahrenshilfe beantragen.

Ausgenommen von dieser Gebühr sind Obsorgeanträge.

Unterhaltsverfahren sind bisher schon mit Gebühren belegt gewesen. Hier kommt keine neue Gebühr dazu, sondern die bisherigen Beträge werden dem Index angepasst.

ÖPA
Österreichische Plattform für Alleinerziehende
Landstraßer Hauptstr. 33/2/19, 1030 Wien
Tel.: 01 / 890 3 890
E-Mail: oepa@oepa.or.at

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