Vorschlag
von FamilienrichterInnen löst Betroffenheit bei Alleinerziehenden aus -Erhöhung
der Armutsgefährdung droht
Der Vorschlag
von Familienrichterin Täubl-Weinreich, einen Teil der Unterhaltszahlungen für
Kinder einzufrieren, wenn das Besuchsrecht boykottiert wird, löst bei
Alleinerziehenden große Betroffenheit aus.
Es ist
hinlänglich bekannt, dass Kinder in Ein-Eltern-Familien ein doppelt so hohes
Armutsrisiko haben als andere Kinder, fast 1/3 der Alleinerziehenden leben mit
ihren Kindern in Armut.
Nun soll
Kindern, deren Elternteil, bei dem sie leben und der das Besuchrecht
boykottiert, 1/3 des Unterhalts erst mit 18 Jahren ausbezahlt werden.
Kinder in Alleinerziehenden-Familien Freitag, 8.Oktober
2010, 9:30 – 16:30 Uhr Linz, Wissensturm,
Kärntnerstraße 26
Für
viele verbindet sich der Armutsbegriff mit Bildern von Kindern aus der sog.
Dritten Welt. Dass es auch in Europa, in Österreich arme Kinder gibt, ist unsichtbare Tatsache. Das Armutsrisiko
für Kinder und Jugendliche aus Ein-Eltern-Familien ist doppelt so hoch wie für
andere Kinder.
Von 25. - 26. Juni 2010 fand in Brüssel das 9. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung statt.
Kindergrundsicherung, bzw. Unterhaltssicherung für alle Kinder gefordert
Mit Beschluss vom
Europäischen Rat am 17. Juni gehört die Verringerung von Armut zu den fünf
Kernzielen der im Rahmen der „Europa 2020“ formulierten zukünftigen Strategie
der Europäischen Union.
Rund 80 Millionen Menschen
leben in Europa unter der Einkommensarmutsgrenze, mindestens 20 Millionen
Menschen sollen gemäß der Zielvorgabe des EU-Rats bis 2020 vor dem Risiko von
Armut und sozialer Ausgrenzung bewahrt werden.
Nur eine Woche nach dem
Europäischen Rat legten an die 200 Betroffene aus ganz Europa beim 9.
Europäischen Treffen von Menschen mit Armutserfahrungen (25./26. Juni,
Europäisches Parlament) einen eigenen Maßnahmenkatalog vor und forderten
sichtbare Verbesserungen ihrer Lebensbedingungen.